Änderungen der ökologischen Vorrangflächen - Schriftliche Anzeige erforderlich
09. Juli 2015
Der Tausch von ökologischen Vorrangflächen (Untersaaten - Zwischenfrucht) ist nach vorheriger schriftlicher Anzeige bei der Bewilligungsstelle zulässig. Die für den Tausch vorgesehenen Flächen müssen im Antrag bereits enthalten sein. Fragen hierzu beantwortet die Geschäftsstelle.